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+++ ACHTUNG! +++
WEGEN DER INFEKTIONSKRANKHEITEN DÜRFEN PATIENTEN MIT ERKÄLTUNGSSYMPTOMEN UND FIEBER ERST AB 11.00 UHR
ZUR INFEKTSPRECHSTUNDE UND
DIE PRAXIS NICHT EINFACH BETRETEN!
Zum Thema "Corona-Virus": In begründeten Verdachtsfällen und bei Fieber, Husten und Schnupfensymptomen betreten Sie bitte NICHT die Praxisräume. Rufen Sie uns an oder klingeln Sie bitte draussen am Praxiseingang. Wir werden uns dann um Sie kümmern.
Ob eine Testung auf SARS-CoV2 notwendig ist und welche Form der Testung angewandt wird, können wir in der Infektsprechstunde anhand der aktuellen gesetzlichen und versicherungstechnischen Vorgaben entscheiden.
Zum Schutze aller bestehen wir aktuell weiterhin
auf das Tragen einer FFP-2-Maske!
Hierzu gibt es ab 01.03.23 neue bundesgesetzliche Regelungen:
Hiernach "werden Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von Test- und Maskenpflicht befreit. Lediglich für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin Maskenpflicht. Das Hausrecht der betroffenen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmassnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwending sind. Zudem bleibt es jeder und jedem unbenommen, weiterhin freiwillig in den Krankenhäusern und Pflegereinrichtungen Maske zu tragen."
Das ganze können Sie auch nachlesen unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-schutzmassnahmen-2165474
Kurzum: bei uns geht es nur mit FFP-2-Maske!!!
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Bleiben Sie gesund!!!
Ihr Hausarztzentrum Linsengericht